Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kundenzeitung „VersicherungsKurier“ | Einzelausgabe
(Stand: 08/2023)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte – wie insbesondere Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen – mit der Firma AssCompact GmbH (in der Folge als Hersteller bezeichnet), unabhängig davon, ob darauf im Einzelfall individuell Bezug genommen wird oder nicht. Abweichende und entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere eigene, allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (in der Folge als Abnehmer bezeichnet) werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie vom Hersteller ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Besondere Vereinbarungen
Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung, falscher Texte bzw. Inhalt usw. sind ausgeschlossen. Der Abnehmer verpflichtet sich dem Hersteller eine intakte E-Mail Adresse zum Versand des Layouts zur Freigabe mitzuteilen bzw. bereit zu stellen bzw. Änderungen umgehend bekannt zu geben. Mit der Genehmigung des Layouts durch den Abnehmer übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, etc. Der Abnehmer erklärt sich mit der Freigabe mit der gesamten Gestaltung samt Inhalt einverstanden, weshalb etwaige Fehler im Text bzw. der Gestaltung keinerlei Zahlungsreduktionen oder Zahlungsrückbehaltungsrechte auslösen. Durch die Freigabe von Texten, Bildern und Layouts durch den Abnehmer entfällt jede Haftung für den Hersteller. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung ist ausnahmslos dem Hersteller vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nicht rechtzeitig eingegangene individuelle Texte, können vom Hersteller durch Standardtexte ersetzt werden. Die gesamte Gestaltung der Kundenzeitungen bzw. die Texte der fixen Seiten obliegen ausschließlich dem Hersteller. Bei verspäteter Erscheinung der Kundenzeitung, verzichtet der Abnehmer ausdrücklich auf Schadenersatzforderungen. Es besteht jedoch ab einer Verspätung von 4 Wochen (durch Verschulden des Herstellers) ein sofortiges Rücktrittsrecht des Vertrages. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abdruck vorgeschlagener Themen und Artikel außerhalb der individuellen Seiten. Sollten vorgegebene Texte für die individuellen Seiten zu lange, fehlerhaft usw. sein, hat der Hersteller das Recht, diese Passagen zu ändern oder zu kürzen. Der Abnehmer stimmt zu, dass die Texte seiner individuellen Seiten vom Hersteller auch anderweitig verwendet bzw. weitergegeben werden dürfen. Weiters darf der Hersteller die individuellen Seiten zu Präsentationszwecken nützen.
3. Preise
Alle vom Hersteller angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Angebote sind freibleibend.
4. Auslieferung
Ohne abweichende Vereinbarung verstehen sich die angegebenen Preise ab A-4563 Micheldorf/OÖ. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigen Ausschluss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von 8 Tagen, nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, laut Lieferschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind netto, nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Mit der Produktion der Kundenzeitung wird seitens Hersteller erst begonnen, wenn alle angeforderten Daten und Unterlagen seitens Abnehmer vollständig übermittelt wurden und die Kosten für die Erstellung des Grundlayouts seitens des Abnehmers an den Hersteller überwiesen wurden. Dem Hersteller bleibt es unbenommen, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Lieferung nur per Nachnahme oder Vorauskassa auszuführen. Der Abnehmer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Hersteller dadurch entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen.
6. Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie für sämtliche Verpflichtungen des Abnehmers gegenüber dem Hersteller ist A-4563 Micheldorf/OÖ. Für alle eventuell zwischen dem Hersteller und dem Abnehmer entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des für Micheldorf/OÖ zuständigen Gerichtes in Handelssachen vereinbart. Der Abnehmer verpflichtet sich weiters, alle im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretung des Herstellers auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis der autonomen Honorarrichtlinien in der jeweils rechtsgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese dem Hersteller bei deren allfälligen Anspruchnahme unverzüglich zu ersetzen. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Kunden unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kundenzeitung „VersicherungsKurier“ | Abo-Vertrag
(Stand: 08/2023)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte – wie insbesondere Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen – mit der Firma AssCompact GmbH (in der Folge als Hersteller bezeichnet), unabhängig davon, ob darauf im Einzelfall individuell Bezug genommen wird oder nicht. Abweichende und entgegenstehende Vereinbarungen, insbesondere eigene, allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (in der Folge als Abnehmer bezeichnet) werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie vom Hersteller ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Besondere Vereinbarungen
Der Vertrag wird für die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur jeweiligen Vertragshauptfälligkeit gekündigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Als rechtzeitig gilt eine Kündigung, wenn diese bis zum Monatsletzten der Kündigungsfrist beim Auftragnehmer nachweisbar eingelangt ist. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung, falscher Texte bzw. Inhalt usw. sind ausgeschlossen. Der Abnehmer verpflichtet sich dem Hersteller eine intakte E-Mail Adresse zum Versand der Layouts zur Freigabe mitzuteilen bzw. bereit zu stellen bzw. Änderungen umgehend bekannt zu geben. Mit der Genehmigung der Layouts durch den Abnehmer übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, etc. Der Abnehmer erklärt sich mit der Freigabe mit der gesamten Gestaltung samt Inhalt einverstanden, weshalb etwaige Fehler im Text bzw. der Gestaltung keinerlei Zahlungsreduktionen oder Zahlungsrückbehaltungsrechte auslösen. Durch die Freigabe von Texten, Bildern und Layouts durch den Abnehmer entfällt jede Haftung für den Hersteller. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung ist ausnahmslos dem Hersteller vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nicht rechtzeitig eingegangene individuelle Texte, können vom Hersteller durch Standardtexte ersetzt werden. Die gesamte Gestaltung der Kundenzeitungen bzw. die Texte der fixen Seiten obliegen ausschließlich dem Hersteller. Bei verspäteter Erscheinung der Kundenzeitung, verzichtet der Abnehmer ausdrücklich auf Schadenersatzforderungen. Es besteht jedoch ab einer Verspätung von 4 Wochen (durch Verschulden des Herstellers) ein sofortiges Kündigungsrecht des Vertrages. Sollte der Abnehmer mit Zahlungen mehr als 4 Wochen im Verzug sein, oder seinen Vertrag nicht einhalten – beispielsweise durch nicht liefern der individuellen Texte und ähnlichem – hat der Hersteller die Möglichkeit, den Vertrag aufzukündigen. Bei berechtigter Kündigung durch den Hersteller ist der entstandene Schaden, insbesondere auch bereits vertraglich fixierte künftige Ausgaben dem Hersteller innerhalb von 4 Wochen zu ersetzen. Als Berechnungsgrundlage für den entstandenen Schaden wird pauschal 50 % des vereinbarten Lieferpreises genommen. Die Lieferung der Ware erfolgt in diesem Fall nicht. Es bleibt dem Hersteller vorbehalten, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen auf eine Auflage zu verlangen. Sollte der Hersteller ausnahmsweise einem Aussetzen einer vertraglich fixierten Ausgabe zustimmen, verpflichtet sich der Abnehmer, den Vertrag um eine Ausgabe zu verlängern. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abdruck vorgeschlagener Themen und Artikel außerhalb der individuellen Seiten. Sollten vorgegebene Texte für die individuellen Seiten zu lange, fehlerhaft usw. sein, hat der Hersteller das Recht, diese Passagen zu ändern oder zu kürzen. Der Abnehmer stimmt zu, dass die Texte seiner individuellen Seiten vom Hersteller auch anderweitig verwendet bzw. weitergegeben werden dürfen. Weiters darf der Hersteller die individuellen Seiten zu Präsentationszwecken nützen.
3. Preise
Alle vom Hersteller angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Angebote sind freibleibend. Der Hersteller hat das Recht, die Preise von bestehenden Verträgen jährlich zur Hauptfälligkeit des Kunden (1. Ausgabe im Monat) anzupassen. Die Information über die Anpassung erfolgt schriftlich. Sollte die jährliche Anpassung über 5 % (durchschnittliche Kostensteigerung) liegen, gewährt der Hersteller dem Abnehmer ein zusätzliches Kündigungsrecht. Sollte der Abnehmer von dieser Kündigung Gebrauch machen, muss diese innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung der Indexanpassung an den Abnehmer, beim Hersteller schriftlich eingegangen sein.
4. Auslieferung
Ohne abweichende Vereinbarung verstehen sich die angegebenen Preise ab A-4563 Micheldorf/OÖ. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigen Ausschluss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von 8 Tagen, nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, laut Lieferschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind netto, nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Mit der Produktion der Kundenzeitung wird seitens Hersteller erst begonnen, wenn alle angeforderten Daten und Unterlagen seitens Abnehmer vollständig übermittelt wurden und die Kosten für die Erstellung des Grundlayouts seitens des Abnehmers an den Hersteller überwiesen wurden. Für den Fall der vereinbarten Abbuchung durch den Herausgeber verpflichtet sich der Abnehmer, das von ihm bei der Auftragsvergabe angegebene Konto ausreichend abzudecken. Kosten für eventuelle Bankrückbuchungen werden an den Abnehmer verrechnet. Noch offene Lieferungen und Leistungen werden gegen Vorauszahlung ausgeführt. Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Abnehmers eintritt. Wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abnehmers eingeleitet oder beantragt wird, gegen ihn das Offenbarungseidverfahren eingeleitet oder fortgesetzt wird, oder der Abnehmer wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. In diesem Fall ist der Hersteller auch berechtigt, von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten. Dem Hersteller bleibt es unbenommen, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Lieferung nur per Nachnahme oder Vorauskassa auszuführen. Der Abnehmer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Hersteller dadurch entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei sich der Abnehmer im Speziellen dazu verpflichtet, maximal die Vergütung eines eingeschalteten Inkassobüros zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA für die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Hersteller das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der säumige Abnehmer pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 €, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5 € zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
6. Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie für sämtliche Verpflichtungen des Abnehmers gegenüber dem Hersteller ist A-4563 Micheldorf/OÖ. Für alle eventuell zwischen dem Hersteller und dem Abnehmer entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des für Micheldorf/OÖ zuständigen Gerichtes in Handelssachen vereinbart. Der Abnehmer verpflichtet sich weiters, alle im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsverletzungen auflaufenden Kosten, insbesondere auch der rechtsfreundlichen Vertretung des Herstellers auch ohne gerichtlichen Zuspruch (auf Basis der autonomen Honorarrichtlinien in der jeweils rechtsgültigen Fassung) zu tragen bzw. diese dem Hersteller bei deren allfälligen Anspruchnahme unverzüglich zu ersetzen. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Kunden unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt.
Opt-out abgeschlossen; Ihre Besuche auf dieser Webseite werden nicht vom Webanalysetool erfasst. Bitte beachten Sie, dass auch der Matomo-Deaktivierungs-Cookie dieser Webseite gelöscht wird, wenn Sie die in Ihrem Browser abgelegten Cookies entfernen. Außerdem müssen Sie, wenn Sie einen anderen Computer oder einen anderen Webbrowser verwenden, die Deaktivierungsprozedur nochmals absolvieren.
Sie haben die Möglichkeit zu verhindern, dass von Ihnen hier getätigte Aktionen analysiert und verknüpft werden. Dies wird Ihre Privatsphäre schützen, aber wird auch den Besitzer daran hindern, aus Ihren Aktionen zu lernen und die Bedienbarkeit für Sie und andere Benutzer zu verbessern.
Die Tracking opt-out Funktion benötigt aktivierte Cookies.